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Europäische Kommission verabschiedet neue Whistleblower-Schutzrichtlinie

Update: Mehr Informationen zur Richtlinie hier.

Whistleblower haben sich als wichtiges Bindeglied zwischen dem Gemeinwohl und dessen Schutz vor Korruption, Fahrlässigkeiten und Rechtswidrigkeiten erwiesen. Jedoch schrecken Mitarbeiter und Stakeholder oftmals aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen davor zurück, Rechtsmissbrauch zu melden.

Um Hinweisgebern die Information der Öffentlichkeit zu erleichtern, hat die Europäische Kommission eine neue Schutzmaßnahme eingeführt. Die gestern unterzeichnete Whistleblower-Schutzrichtlinie dient dem Interesse der Meinungsfreiheit (Artikel 11 der Grundrechtecharta) und der Strafverfolgung. Die Richtlinie wird zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Dank dieser gesetzlichen Grundlage wird die Aufdeckung und Untersuchung von Gesetzesverstößen in Organisationen vereinfacht. Die EU-Richtlinie vereinheitlicht die bisher fragmentierte Rechtslage und garantiert den wirksamen Schutz vor Repressalien durch effektive Meldesysteme im öffentlichen und privaten Sektor.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Bettina Knötzl oder Ihren Berater bei KNOETZL.