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Gerichtsverhandlungen unter dem neuen Covid-19 Regime

Ein Teil der Lockerungen durch die jüngeste Covid-19-Gesetzgebung betrifft den Gerichtsbetrieb. Wir freuen uns sehr, dass auch mündliche Verhandlungen wieder stattfinden. Die ersten Tagsatzungen unter dem neuen „Covid-19-Regime“ wurden bereits ausgeschrieben.  

Manche Verhandlungen finden als Videokonferenz statt. Viele Gerichte, darunter auch das Handelsgericht Wien, setzen zeitgleich auf Verhandlungen vor Ort im Gerichtssaal. Sie haben kleinere Gerichtssäle geschlossen und, um maximale Sicherheit zu bieten, eine Reihe von praktischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen: sh zB für das HG Wien hier. Wir greifen hier jene Maßnahmen heraus, die Sie beachten sollten: 

  1. Maßnahmen beim Eintreffen:
  • Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen und Abstand zu halten,
  • die Personenanzahl im Lift wird auf 2 beschränkt, 
  • der Eingang des Gerichts ist vom Ausgang getrennt, 
  • Temperatur wird gemessen,
  • Hände sind zu desinfizieren.

Fazit: Alle Besucher müssen sich deutlich mehr Zeit nehmen als früher, um in den Verhandlungssaal zu gelangen. Planen Sie diese Zeit bitte ein! 

2. Im Verhandlungssaal

  • Mund-Nasen-Schutz ist von allen auch während der Verhandlung zu tragen. 

Wir empfehlen daher all jenen, die auch sprechen müssen, seinen Schutz zu wählen, der eine gute Versorgung mit Sauerstoff gewährleistet. Wir sind mit zwei verschiedenen Masken ausgerüstet. Das empfehlen wir auch Ihnen: Beim Betreten bis zum Platz nehmen Sie eine FFP2 zertifizierte Maske, um Ihre Gesundheit zu schützen. Nach dem Platznehmen ein leichter Mund-Nasen-Schutz, der das Sprechen und Gehört werden, erleichtert. 

  • Weiterhin ist auch Abstand zu halten. 

Einiges an Kreativität benötigt die Sicherstellung, dass sich Mandant und Anwalt beim vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5m bis 2m intern beraten können. Wir raten dringend, schon vor der Teilnahme an der Verhandlung zu üben, wie sich ein Austausch –  mit klassichen Mitteln (wie Zuschieben von handschriftlichen Notizen) oder technischen Mitteln (wie Kommunikation über Social Media)  – für Ihre konkrete Situation befriedigend lösen lasst.  

So hoffen wir alle, dass diese weiterhin sehr strengen Maßnahmen die erwünschte Wirkung – die Hintanhaltung neuer Infektionsfälle – nicht verfehlen werden. Wir freuen uns jedenfalls, wieder vor Gericht für Sie eintreten zu dürfen. 

Nähere Informationen zu Video-Verhandlungen finden Sie hier. Wie diese Verhandlungen in der Praxis ablaufen, werden wir in Kürze berichten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei KNOETZL oder die Verfasser dieses Beitrags, die Ihnen viel Erfolg für Ihre nächste Verhandlung wünschen.

Katrin Hanschitz | Bettina Knötzl